In der Fahrschule Schinkel GmbH werden
die folgenden Ausbildungsklassen angeboten:
B / B78 / B197 / BE / B96
A / A2 / A1 / B196 Fahrerschulung


Klasse B/B17
(Schaltung /Automatik)

Kraftfahrzeuge – ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3500 kg und mit nicht mehr als acht Sitzplätzen außer dem Führersitz (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder einem schweren Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3500 kg nicht übersteigt). Außerdem – nur in Deutschland – dreirädrige Kraftfahrzeuge (mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, wenn der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist).

B 78 
(Automatik)

B 197
(Kombinierte Ausbildung Schaltung / Automatik)


Klasse BE 
(Anhänger)
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers 3,5 t nicht übersteigt.

B96
Kombinationen aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Fahrzeugkombination 4250 kg nicht übersteigt.

Anmerkung: 
Bei den Klassen B17, B96 und B196 handelt es sich nicht um eigene Führerscheinklassen. Sie sind der Klasse B untergeordnet.

 Lernen Sie, auf zwei Rädern sicher zu fahren.
 
 
Klasse A 
(ab 24 Jahren)

Alle Krafträder und dreirädrige Kraftfahrzeuge.            

Klasse A2
(ab 18 Jahren)

Krafträder bis 35 kW Leistung, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.


Klasse A1
(ab 16 Jahren)

Krafträder mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm, einer Nennleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Leistung/Leergewicht-Verhältnis 0,1 kW/kg nicht übersteigt, sowie dreirädrige Kraftfahrzeuge bis 15 kW.

Klasse AM
(ab 15 Jahren)

eichte zweirädrige Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und einem Verbrennungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
Dreirädrige Kleinkrafträder mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW, einer maximalen Leermasse¹ von 270 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform.
Leichte vierrädrige Straßen-Quads mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 4 kW und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer Nenndauerleistung/Nutzleistung von nicht mehr als 6 kW, jeweils mit nicht mehr als zwei Sitzplätzen, einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h, einer maximalen Leermasse von 425 kg und einem Fremdzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³ oder einem Selbstzündungsmotor mit einem Hubraum von nicht mehr als 500 cm³ oder einer anderen Antriebsform. 

Unsere Ausbildungsfahrzeuge

Klasse B/B17
(Schaltung /Automatik)

Hyundai i30 
Hyundai i30 Kombi
Hyundai i30 Automatik

Klasse A
Honda CB650R
NEO SPORTS CAFÉ
BMW R1250GS
Begleitfahrzeug

 A2

CB500F

A1 / B196

Honda CB125R
Honda Dax 125 ( 2023 )
Honda Monkey 125  (2023) Begleitfahrzeug


Share by: